Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 2. Oktober 2026 (Rev. 11) · Anbieter: Michael Ankelin, Hofstrasse 9, 79415 Bad Bellingen, [email protected] („Anbieter")

1 · Geltungsbereich und Vertragsstruktur

(1) Diese AGB regeln die Nutzung der Web-Anwendung „Plicarta Studio" (die „App") als Abonnement.

(2) Der Kauf von Lizenzen und Abonnements wird über den Zahlungsdienstleister Polar als „Merchant of Record" abgewickelt. Vertragspartner des Kaufvorgangs, Rechnungssteller und Ansprechpartner für Zahlung, Widerruf und Erstattung ist Polar; insoweit gelten ergänzend die Bedingungen von Polar. Diese AGB regeln das Nutzungsverhältnis zwischen Nutzer und Anbieter.

(3) Gesetzliche Rechte von Verbrauchern – insbesondere Gewährleistungsrechte für digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB) und Widerrufsrechte – bleiben unberührt.

(4) Die App richtet sich an unbeschränkt geschäftsfähige Personen. Minderjährige dürfen ein Abonnement nur mit Zustimmung der Sorgeberechtigten abschließen.

2 · Leistungsbeschreibung

(1) Die App wird in einem einzigen Funktionsumfang angeboten. Enthalten sind: Cover-Generator für DAT, MiniDisc, Kompaktkassette und Tonband mit Druckfunktion, Album-Suche, Guide, Pegelton-Generator, Gerätefront, Bandvorrat, Prüfstand mit Prüfprotokoll, lokales Regal, Cloud-Regal ohne Begrenzung der Einträge, Teilnahme am öffentlichen Archiv (Bänder als Teil eines Programms, Ziffer 8), Playlist-Import, Sammelmappe (Einlesen eigener Playlist-Exportdateien), Plattensammlung (Einlesen eines eigenen Discogs-Exports mit Cover-Ergänzung aus externen Quellen, Ziffer 9b), Übertragung von Titellisten an Streamingdienste über einen Drittanbieter (Ziffer 9a), KI-Dirigent (Ziffer 7 Absatz 5 und Ziffer 9c), Porträt (belegte Angaben zu Band, Person oder Titel aus MusicBrainz, Wikidata und Wikipedia, Ziffer 9d), Libretto (Begleitheft zum eigenen Band, nur für den privaten Gebrauch, Ziffer 9e), Programme (Reihen aus mehreren Projekten mit gemeinsamer Gestaltung) sowie Farbthemen. Mengenbegrenzungen einzelner Funktionen (etwa je Eintrag, je Sammlung, je Tag) sind Teil der vereinbarten Beschaffenheit und werden in der App angezeigt.

(2) Der Funktionsumfang ist bei allen angebotenen Zahlweisen identisch. Diese unterscheiden sich ausschließlich in Abrechnungszeitraum und Preis; die höherpreisige Förderer-Zahlweise schaltet keine zusätzlichen Funktionen frei und dient allein der freiwilligen Unterstützung des Projekts.

(3) Der Anbieter entwickelt die App fortlaufend weiter; einzelne Funktionen können in Ausgestaltung und Darstellung angepasst, ersetzt oder eingestellt werden. Der wesentliche Funktionsumfang bleibt während der bezahlten Laufzeit erhalten. Wird er nicht nur unerheblich eingeschränkt, kann der Nutzer den Vertrag außerordentlich kündigen; Entgelte für den nicht genutzten Zeitraum werden anteilig erstattet. Für die vollständige Einstellung des Dienstes gilt Ziffer 11.

3 · Lizenz und Lizenzschlüssel

(1) Der Nutzer erhält ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur persönlichen Nutzung für die Dauer des Abonnements.

(2) Der Lizenzschlüssel ist persönlich; Weitergabe oder Veröffentlichung ist untersagt. Bei Missbrauch kann der Schlüssel gesperrt werden; berechtigte Nutzer erhalten Ersatz.

(3) Das Umgehen technischer Schutzmaßnahmen ist untersagt.

(4) Die Nutzung ist auf private, nicht-kommerzielle Zwecke beschränkt – Beschriftung der eigenen Sammlung, persönliche Geschenke und vergleichbare private Zwecke. Nicht gestattet sind insbesondere der Verkauf oder die sonstige entgeltliche Verwertung der mit der App erstellten Beschriftungen sowie deren Erstellung im Auftrag Dritter. Eine abweichende Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit dem Anbieter.

4 · Inhalte Dritter und Verantwortung des Nutzers

(1) Die App verarbeitet auf Anforderung des Nutzers Inhalte Dritter – insbesondere Titel- und Albumangaben, Covergrafiken aus externen Quellen (etwa MusicBrainz/Cover Art Archive) sowie vom Nutzer hochgeladene Bilder. An diesen Inhalten stehen dem Anbieter keine Rechte zu; er räumt dem Nutzer daran keine Rechte ein. Ob und in welchem Umfang der Nutzer solche Inhalte verwenden darf, richtet sich allein nach dem Verhältnis zwischen ihm und dem jeweiligen Rechteinhaber. Plicarta ist nicht Rechteinhaber und nicht Lizenzgeber, sondern ein Werkzeug in der Hand des Nutzers.

(2) Die App erstellt und druckt ausschließlich Beschriftungen; sie erzeugt, kopiert oder überträgt keine Ton- oder Musikaufnahmen. Der Nutzer ist allein dafür verantwortlich, dass die von ihm beschrifteten Aufnahmen und die dafür verwendeten Vorlagen rechtmäßig sind. Für Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch gelten die gesetzlichen Grenzen; das Umgehen wirksamer technischer Schutzmaßnahmen ist auch insoweit untersagt (Ziffer 3 Absatz 3).

(3) Marken-, Geräte- und Produktbezeichnungen im Guide und in der Oberfläche dienen ausschließlich der Beschreibung. Sie sind Kennzeichen ihrer jeweiligen Inhaber; eine geschäftliche Verbindung zu diesen besteht nicht.

(5) Die Plattensammlung zeigt Covergrafiken, die auf Anforderung des Nutzers aus externen Quellen (MusicBrainz, Cover Art Archive) bezogen oder vom Nutzer selbst hochgeladen werden, und speichert sie dem Nutzer zugeordnet ausschließlich zur privaten Anzeige in dessen eigener Sammlung. Sie werden nicht veröffentlicht und nicht an Dritte weitergegeben. Der Abruf solcher Grafiken aus externen Quellen ist eine Einstellung, die der Nutzer im Setup ausdrücklich einschaltet; damit erklärt er, sie ausschließlich privat zu nutzen und die Verantwortung für diese Nutzung zu tragen. Für hochgeladene Bilder versichert der Nutzer, dass er zu deren privater Nutzung berechtigt ist. Der Anbieter darf Bilder entfernen, wenn Rechteinhaber dies verlangen oder ein Rechtsverstoß erkennbar ist; ein Anspruch auf Vorhaltung besteht nicht.

(6) Discogs, MusicBrainz, das Cover Art Archive, Soundiiz und die Streamingdienste sind Dienste Dritter mit eigenen Bedingungen. Der Anbieter ist an den Verträgen des Nutzers mit diesen Diensten nicht beteiligt und übernimmt für deren Inhalte, Zuordnungen, Verfügbarkeit oder Fortbestand keine Gewähr. Verweise auf diese Dienste (etwa „Bei Discogs öffnen“) führen zu fremden Angeboten.

(7) Verletzt der Nutzer schuldhaft Rechte Dritter durch Inhalte, die er in die App einbringt (hochgeladene Bilder, Notizen, Einträge im öffentlichen Archiv), stellt er den Anbieter von hierauf beruhenden Ansprüchen Dritter einschließlich der notwendigen Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung frei, soweit er den Verstoß zu vertreten hat.

5 · Nutzerpflichten

(1) Die App und ihre Schnittstellen dürfen nur über die vorgesehene Bedienoberfläche und in üblichem Umfang genutzt werden.

(2) Untersagt sind insbesondere: automatisierte Abrufe (Bots, Skripte, Scraper) außerhalb der vorgesehenen Funktionen; das Umgehen oder Aushebeln von Zugangs-, Mengen- oder Sicherheitsvorkehrungen; Maßnahmen, die geeignet sind, die Dienste des Anbieters oder von ihm genutzte Dienste Dritter (etwa MusicBrainz/Cover Art Archive) übermäßig zu belasten; sowie das Einstellen rechtswidriger, rechtsverletzender oder anstößiger Inhalte.

(3) Bei Verstößen kann der Anbieter je nach Schwere den Zugang vorübergehend beschränken, einzelne Inhalte entfernen, den Lizenzschlüssel sperren oder den Vertrag außerordentlich kündigen. Soweit möglich und zumutbar, wird der Nutzer zuvor hingewiesen. Bei einer Sperre, die der Nutzer nicht zu vertreten hat, werden Entgelte für den nicht genutzten Zeitraum anteilig erstattet.

6 · Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter bemüht sich um hohe Verfügbarkeit, schuldet jedoch keine ununterbrochene Erreichbarkeit. Wartung, Weiterentwicklung und Störungen bei Vorleistern (z. B. Hosting, Zahlungsdienstleister, externe Datenquellen wie MusicBrainz/Cover Art Archive oder Streaming-Kataloge) können zu Einschränkungen führen.

(2) Externe Datenquellen liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters; für deren Inhalte und Fortbestand wird keine Gewähr übernommen.

(3) Die lokal im Browser laufenden Kernfunktionen bleiben bei vorübergehender Nichterreichbarkeit einzelner Serverdienste im Rahmen der zwischengespeicherten Lizenzprüfung nutzbar.

7 · Daten im Regal, Datensicherung, KI-Auswertung

(1) Das Cloud-Regal – einschließlich Sammelmappe, Plattensammlung und deren Covern – dient der Komfort-Synchronisation. Es ist kein Backup-Dienst und kein Archivspeicher. Für einzelne Bereiche gelten Mengenbegrenzungen (etwa Größe je Eintrag, Zahl der Cover), die in der App angezeigt werden.

(2) Für die Sicherung der eigenen Daten (Cover-Projekte, Regaleinträge, Messwerte) ist der Nutzer selbst verantwortlich. Die lokalen Export-/Speicherfunktionen der App werden hierfür ausdrücklich empfohlen.

(3) Ein Anspruch auf dauerhafte Vorhaltung, Wiederherstellung oder Unversehrtheit der Cloud-Daten besteht – soweit gesetzlich zulässig – nicht.

(4) Mit Ende des Abonnements endet die Nutzungsberechtigung; die App lässt sich danach nicht mehr öffnen. Cloud-Daten können 30 Tage nach Ablauf gelöscht werden. Der Nutzer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, seine Projekte rechtzeitig über die Exportfunktion („Speichern (.json)") lokal zu sichern.

(5) KI-gestützte Auswertung (optional): Der Nutzer kann eine KI-gestützte Auswertung seines Regals aktiv anfordern (Opt-in), etwa für Vorschläge, Dramaturgie-Hinweise oder Hintergrundtexte. Dabei werden Regal- und Titelangaben (insbesondere Titel, Interpret, Format – keine Zahlungs- oder Kontaktdaten) an den eingesetzten KI-Dienst übermittelt; welcher Dienstleister das ist, nennt die Datenschutzerklärung. Die Zahl der Abfragen je Tag kann begrenzt werden. KI-erzeugte Texte können unvollständig oder unzutreffend sein; sie sind Vorschläge und keine Beratung oder verlässliche Auskunft. Das gilt besonders für Angaben über reale Personen – der Nutzer prüft solche Texte vor einer Weitergabe oder Veröffentlichung selbst.

(6) Für Inhalte im privaten Cloud-Regal räumt der Nutzer dem Anbieter das einfache, auf die technische Bereitstellung beschränkte Recht ein, diese zu speichern, zu übertragen und ihm anzuzeigen. Eine darüber hinausgehende Nutzung findet nicht statt; eine Veröffentlichung erfolgt ausschließlich auf Anforderung des Nutzers nach Ziffer 8.

8 · Öffentliches Archiv

(1) Für eingestellte Inhalte räumt der Nutzer dem Anbieter das einfache Recht zur öffentlichen Darstellung in der App für die Dauer der Veröffentlichung ein.

(2) Der Nutzer versichert, dass Inhalte keine Rechte Dritter verletzen. Das Hochladen fremder geschützter Grafiken in den öffentlichen Bereich ist untersagt.

(3) Der Anbieter darf rechtsverletzende oder anstößige Inhalte ohne Vorankündigung entfernen und bei wiederholten Verstößen die Teilnahme sperren.

(4) Ein Anspruch auf Veröffentlichung, dauerhafte Anzeige oder eine bestimmte Nummerierung besteht nicht.

(5) Das Archiv nimmt Bänder nur als Teil eines eigenen Programms des Nutzers an. Mit dem Einstellen eines Bands wird dessen Programm in der App öffentlich dargestellt: Serientitel, Motto, Nummerierung, Rückenlayout und je Band Nummer, Untertitel und Farbe. Beschreibung, Schlusszeile, Zählzeile und Hintergrundbild des Programms bleiben privat; die Bandliste wird ohne Verweise auf das private Regal dargestellt. Die Absätze 1 bis 4 gelten für das Programm entsprechend. Die öffentliche Darstellung des Programms endet mit seinem letzten Band im Archiv oder mit dem Löschen des Programms.

(6) Der Anbieter kann für öffentliche Einträge und Programme einzelne Begriffe ausschließen, insbesondere zum Schutz von Namens- und Kennzeichenrechten. Ein betroffenes Band wird nicht eingestellt und bleibt privat im Regal; ein betroffenes Programm mit öffentlichen Bändern wird mit dem Hinweis nicht gespeichert.

9 · Prüfstand und Messwerte

Der Prüfstand ermittelt Schätzwerte über die Audio-Hardware des Nutzers; er ist kein geeichtes Messmittel. Ergebnisse dienen der Orientierung; Entscheidungen (Kauf, Verkauf, Reparatur) trifft der Nutzer auf eigene Verantwortung.

9a · Übertragung von Titellisten an Streamingdienste

(1) Auf Anforderung des Nutzers übermittelt der Anbieter Titel und Interpreten einer Titelliste sowie den Projekttitel an den Drittanbieter Soundiiz, der daraus einen befristeten Übertragungslink erzeugt. Weitere Daten werden nicht übermittelt.

(2) Die eigentliche Übertragung zum Streamingdienst führt der Nutzer selbst auf der Seite von Soundiiz mit seinen eigenen Konten durch. Dafür gelten die Bedingungen von Soundiiz und des jeweiligen Zieldienstes; eine Anmeldung bei Soundiiz kann erforderlich sein. Der Anbieter ist an diesen Vorgängen nicht beteiligt und erhält keine Zugangsdaten.

(3) Die Zuordnung von Titeln beim Zieldienst erfolgt durch den Drittanbieter anhand von Titel und Interpret und kann fehlerhaft oder unvollständig sein. Der Anbieter schuldet allein die Übermittlung der Liste; Verfügbarkeit, Trefferquote und Fortbestand des Drittanbieters sind nicht Teil der vereinbarten Beschaffenheit. Der Anbieter kann die Funktion einstellen, wenn der Drittanbieter seine Schnittstelle ändert oder einstellt (Ziffer 11a).

9b · Plattensammlung und Cover

(1) Die Plattensammlung liest einen vom Nutzer bereitgestellten Export seiner Discogs-Sammlung ein. Der Anbieter fragt Discogs nicht selbst ab; Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten richten sich nach dem Export des Nutzers. Hinterlegt der Nutzer im Setup sein eigenes Discogs-Zugangstoken, ruft sein Browser Covergrafiken mit seinem Discogs-Konto und nach dessen Bedingungen ab; das Token verbleibt beim Nutzer, der Anbieter leitet lediglich das Bild durch.

(2) Cover werden nachträglich über die Discogs-Nummer oder über Interpret und Titel bei MusicBrainz und im Cover Art Archive gesucht. Diese Zuordnung ist eine Schätzung: Sie kann ausbleiben oder ein Bild einer anderen Ausgabe liefern. Die Suche erfolgt zeitverzögert und mengenbegrenzt, um die frei betriebenen Quellen nicht zu belasten. Der Nutzer kann Cover selbst ersetzen oder entfernen. Eine bestimmte Trefferquote oder Ladezeit ist nicht geschuldet.

(3) Die Sammlung und ihre Cover sind privat; sie werden nicht veröffentlicht und nicht in das öffentliche Archiv übernommen. Für die Sicherung gilt Ziffer 7; die Sicherungsdatei enthält auch die Cover.

9c · KI-Dirigent

(1) Der KI-Dirigent (Ziffer 7 Absatz 5) erzeugt auf Anforderung Vorschläge – etwa Reihenfolgen, Tape-Konzepte aus dem Regal oder aus der Plattensammlung, Hintergrundtexte. Die Ergebnisse stammen von einem Sprachmodell und können unvollständig, unzutreffend oder erfunden sein; sie sind keine Beratung und keine Zusicherung über Werke, Personen oder Aufnahmen. Der Nutzer prüft sie vor jeder Verwendung selbst.

(2) Umfang, Tageskontingente und der eingesetzte Anbieter des Sprachmodells können sich ändern; Änderungen des Anbieters werden in der Datenschutzerklärung ausgewiesen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahl von Abfragen oder eine bestimmte Qualität der Ergebnisse besteht nicht.

9d · Porträt

(1) Das Porträt zeigt zu Band, Person oder Titel belegte Angaben aus öffentlichen Quellen: Kennungen und Fakten aus MusicBrainz, Verweise aus Wikidata und die Einleitung des jeweiligen Wikipedia-Artikels in gekürzter Form mit Nennung der Quelle, der Sprache und der Lizenz (CC BY-SA 4.0). Diese Inhalte stammen von Dritten; der Anbieter prüft sie nicht und übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

(2) Wikipedia-Texte werden in der App nur angezeigt: Sie werden nicht gedruckt, nicht in Notizen oder Regal übernommen und nicht im öffentlichen Archiv gespeichert. Die Hörnotiz des KI-Dirigenten im Porträt unterliegt Ziffer 9c; sie entsteht ohne den Wikipedia-Text als Vorlage.

(3) Der Abruf erfolgt über den Server des Anbieters; übermittelt werden Künstler- oder Titelnamen sowie Kennungen der Aufnahme, keine Daten des Nutzers (Datenschutzerklärung Abschnitt 8). Abrufe sind je Nutzer und Tag begrenzt. Für Verfügbarkeit und Inhalte der genannten Quellen ist der Anbieter nicht verantwortlich.

9e · Libretto

(1) Das Libretto ist ein Begleitheft zum eigenen Band, das die App aus dem Projekt, aus belegten Quellen (Ziffer 9d, zusätzlich Wikiquote) und, wenn aktiviert, aus Texten des KI-Dirigenten (Ziffer 9c) setzt. Es ist ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt: zum Lesen, zum Ausdrucken für die eigene Sammlung und zum Beilegen in das eigene Band.

(2) Der Nutzer darf das Libretto weder ganz noch in Teilen veröffentlichen, verbreiten, verkaufen oder online zugänglich machen, auch nicht über soziale Medien, Marktplätze oder Tauschbörsen. Enthaltene Zitate aus Wikipedia, Wikiquote und Liedtexten sind für den privaten Gebrauch und im Rahmen des Zitatrechts eingebunden; eine Veröffentlichung kann Rechte Dritter verletzen.

(3) Handelt der Nutzer dem zuwider, stellt er den Anbieter von allen daraus entstehenden Ansprüchen Dritter, Kosten und Schäden frei, einschließlich der Kosten angemessener Rechtsverteidigung, und haftet dem Anbieter gegenüber für den entstandenen Schaden.

(4) Ein gesetztes Libretto und die dafür erzeugten Texte können mit dem Projekt im privaten Regal gespeichert werden. Sie werden nie in das öffentliche Archiv übernommen und nie an andere Nutzer weitergegeben.

(5) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der aus Quellen und vom KI-Dirigenten erzeugten Texte; Ziffer 9c Absatz 3 und Ziffer 9d Absatz 1 gelten entsprechend.

10 · Preise, Laufzeit, Kündigung

(1) Es gelten die beim Kauf angezeigten Preise. Angeboten werden ein monatliches Abonnement und eine höherpreisige Förderer-Zahlweise mit identischem Funktionsumfang. Ein jährliches Abonnement kann zusätzlich angeboten werden; seine Verfügbarkeit ist derzeit unbestimmt.

(2) Monatliches Abonnement und Förderer-Zahlweise verlängern sich monatlich und sind jederzeit zum Ende des Abrechnungsmonats kündbar. Wird ein jährliches Abonnement angeboten, verlängert es sich um jeweils ein Jahr und ist jederzeit zum Ende des bezahlten Zeitraums kündbar.

(3) Der Nutzer kann jederzeit kündigen: über den Knopf »Verträge hier kündigen« in der App (Setup, unter der Lizenz) oder auf der Seite plicarta.com/kuendigen, die ohne Anmeldung erreichbar ist, über das Polar-Kundenportal oder per E-Mail an [email protected]. Der Kaufvertrag kommt über Polar zustande (Ziffer 1 Absatz 2); der Anbieter führt Kündigungen bei Polar aus oder leitet sie dorthin weiter und bestätigt den Eingang per E-Mail. Ordentliche Kündigungen wirken zum Ende des bezahlten Zeitraums.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

11 · Einstellung des Dienstes

(1) Der Anbieter kann den Betrieb der App einstellen. Er kündigt dies mindestens 3 Monate im Voraus in der App und per E-Mail an die beim Zahlungsdienstleister hinterlegte Adresse an.

(2) Mit der Ankündigung werden laufende Abonnements von der Verlängerung ausgenommen. Der Anbieter wird den Betrieb in der Regel so lange fortführen, bis die bei der Ankündigung bereits bezahlten Abrechnungszeiträume abgelaufen sind.

(3) Bis zum Ende des Betriebs bleibt die App im bisherigen Umfang nutzbar. Der Nutzer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, seine Daten in dieser Zeit über die Sicherungsfunktion zu exportieren; diese steht dafür uneingeschränkt zur Verfügung.

(4) Endet der Betrieb ausnahmsweise vor Ablauf eines bezahlten Zeitraums, werden die Entgelte für den nicht genutzten Zeitraum anteilig über den Zahlungsdienstleister erstattet.

(5) Der Anbieter beabsichtigt, den Nutzern zum Ende des Betriebs eine ohne Lizenzprüfung lauffähige Fassung der App für die lokal im Browser laufenden Funktionen bereitzustellen, soweit ihm dies technisch und rechtlich möglich sowie wirtschaftlich zumutbar ist. Ein Anspruch hierauf besteht nicht; eine Anrechnung auf Erstattungen nach Absatz 4 findet nicht statt.

11a · Weiterentwicklung und Änderungen der App

(1) Der Anbieter entwickelt die App fortlaufend weiter und stellt Aktualisierungen bereit (§ 327f BGB). Er darf die App über das zur Erhaltung der Vertragsmäßigkeit Erforderliche hinaus ändern, wenn ein triftiger Grund vorliegt – insbesondere Änderungen bei genutzten Diensten Dritter (Datenquellen, Drittanbieter, Sprachmodelle, Zahlungsdienstleister), Sicherheit, technische Weiterentwicklung oder Rechtsänderungen – und dem Nutzer dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen (§ 327r BGB).

(2) Über Änderungen wird der Nutzer in der App und in den Release Notes klar und verständlich informiert. Beeinträchtigt eine Änderung die Zugriffsmöglichkeit oder Nutzbarkeit nicht nur unerheblich, wird sie mindestens vier Wochen vorher angekündigt; der Nutzer kann den Vertrag dann innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Information oder, falls später, nach der Änderung kostenfrei beenden.

(3) Funktionen, die auf Diensten Dritter beruhen (Ziffern 4, 9a, 9b, 9c), können angepasst, eingeschränkt oder eingestellt werden, wenn der Dritte seine Leistung ändert oder einstellt. Die Kernfunktion – Gestalten und Drucken von Beschriftungen – bleibt davon unberührt.

12 · Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte für digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB). Beschaffenheit ist die Leistungsbeschreibung in Ziffer 2 nebst Produktseite; die Ziffern 4, 6, 7, 9, 9a, 9b und 9c konkretisieren die vereinbarte Beschaffenheit (keine ununterbrochene Verfügbarkeit, kein Backup-Dienst, Schätzwerte, Zuordnungen und KI-Vorschläge ohne Gewähr, Dienste Dritter außerhalb des Einflussbereichs).

13 · Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Eigenverantwortung des Nutzers für Datensicherungen (Ziffer 7) ist bei Schäden aus Datenverlust zu berücksichtigen; bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung für Datenverlust auf den Aufwand begrenzt, der bei regelmäßiger Nutzung der angebotenen Sicherungsfunktion zur Wiederherstellung nötig wäre.

(4) Für Leistungen Dritter, die der Nutzer über die App anstößt (Ziffern 4, 9a, 9b, 9c), haftet der Anbieter nicht; dies gilt nicht, soweit der Anbieter den Dritten als Erfüllungsgehilfen einsetzt.

14 · Änderungen der AGB

(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn ein triftiger Grund vorliegt – etwa Änderungen von Gesetz oder Rechtsprechung, Änderungen bei Zahlungsdienstleister oder Diensten Dritter, Sicherheit, neue oder geänderte Funktionen (Ziffer 11a) – und die Änderung für den Nutzer zumutbar ist. Änderungen werden mindestens vier Wochen vor dem Wirksamwerden in der App und auf der Seite mit den Release Notes mitgeteilt.

(2) Änderungen, die ausschließlich zugunsten des Nutzers wirken, rein redaktionell sind oder durch Gesetz, Gericht oder Behörde geboten sind, werden ohne Frist wirksam.

(3) Änderungen des Preises, der Hauptleistung (Ziffer 2) oder des Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers wirksam; sie wird gesondert eingeholt. Stimmt der Nutzer nicht zu, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bis zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode weiter und endet dann.

(4) Für alle übrigen Änderungen gilt: Widerspricht der Nutzer nicht bis zum Wirksamwerden, gelten sie als angenommen. Auf diese Folge und auf das jederzeitige Kündigungsrecht (Ziffer 10) wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.

15 · Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht; zwingender Verbraucherschutz des Aufenthaltsstaats bleibt unberührt.

(2) Zur Teilnahme an Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Anbieter nicht verpflichtet und nicht bereit. Eine EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung besteht seit dem 20. Juli 2025 nicht mehr.

(3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die übrigen nicht.

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